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  • Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da!

    Wir haben eine intelligente Lösung für Sie.

Hinweisgebersystem

Die rechtlichen Anforderungen an geschäftliches Handeln haben sich in den letzten Jahren erheblich verschärft. Es müssen mittlerweile bei „normalen“ kaufmännischen Vorgängen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Urteilen der Gerichte berücksichtigt werden. Dies gilt nicht nur für mittlere und große Unternehmen, auch die Anforderungen an kleine Unternehmen steigen. Oftmals fehlen jedoch personelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen. 


DIE EINRICHTUNG EINES HINWEISGEBERSYSTEMS WIRD PFLICHT

Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz (“HinSchG”) nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren nun schließlich verabschiedet. Nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz am 2. Juli 2023 in Kraft. Grundlage des HinSchG ist die EU-Richtlinie vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Mit der neuen gesetzlichen Herausforderung sind neben den privaten Unternehmen auch öffentliche Beschäftigungsgeber von den Auswirkungen betroffen. Dies sind neben Behörden und Verwaltungsstellen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene auch öffentliche Verbände, Gemeinden, kommunale Verwaltungsgesellschaften, Anstalten und öffentliche-rechtliche Stiftungen, Gerichte und sonstige Körperschaften.

Mit dem HinSchG sollen Personen, die Rechtsverstöße beim Beschäftigungsgeber melden, geschützt werden. Die gesetzlichen Anforderungen, auf die Sie sich jetzt schnellstmöglich vorbereiten sollten, sehen wie folgt aus:

  • Private Beschäftigungsgeber mit mehr als 250 Mitarbeitern und öffentliche Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen ein internes Hinweisgebersystem bereitstellen. Dies gilt auch für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern. Für kleinere Unternehmen zwischen 50 bis 249 Mitarbeitern gilt diese Pflicht ab dem 17.12.2023.
  • Der interne Meldekanal muss so sicher konzipiert, eingerichtet und betrieben werden, dass die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers (Whistleblowers) und Dritter, die in seiner Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt.


WIR NEHMEN IHNEN DIESE SORGEN UND VERPFLICHTUNGEN AB

Mit der „BDO Compliance Assistance“ erfüllen Sie unter Beachtung der Standards die im HinSchG enthaltene Verpflichtung zur Einrichtung und Vorhaltung eines Hinweisgebersystems.

Dabei gewährleistet unser webbasiertes
BDO Legal Hinweisgeberportal eine weltweite Erreichbarkeit in allen Sprachen.

Zusätzlich erhalten Sie mit unserem Service weitere, praxisrelevante Assistance-Leistungen.

 

 

    
Hinweisgebersystem


UNSER ANGEBOT FÜR SIE

  • Einrichtung eines Hinweisgebersystems inkl. webbasiertem BDO Legal Hinweisgeberportal
  • Strafverteidiger-Notruf (24/7)
  • Geldwäsche-Notruf bei Verdachtsfällen (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, außer an Feiertagen)*
  • IT-Notfall-Hotline**
  • IT-Sicherheitsberatung (1h/Monat, maximal 3 Stunden/Jahr)**
  • Digitalisierungsberatung (1h/Monat, maximal 3 Stunden/Jahr)**
  • Fort- und Weiterbildung im Bereich Compliance (1 Schulung/Monat)



Compliance Assistance



IHRE VORTEILE

  • Sichere Übermittlung von Hinweisen an Rechtsanwälte: vertraulicher Umgang mit Informationen und mögliche Zusicherung der Anonymität des Hinweisgebers
  • Langjährige Erfahrungen als Ombudspersonen gewährleisten praxistaugliche Handlungsempfehlungen zur Abklärung von eingehenden Hinweisen
  • Unser Service ist (abhängig von der Firmengröße) schon unterhalb der Kosten einer Anwaltsstunde im Monat darstellbar
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter in allen praxisrelevanten Compliance-Fragen
  • Nachweis von Compliance-Aktivitäten gegenüber Kunden und staatlichen Stellen
     

*wird erbracht von BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
** wird erbracht von BDO DIGITAL GmbH
 

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