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  • Medizinrecht

Medizinrecht

Fortschreitende Digitalisierung, medizinische und demographische Ent­wicklung, steigende Kosten, veränderte Strukturen und eine zunehmende Verrechtlichung prägen den „Gesundheitsmarkt“. Kaum eine andere Bran­che entwickelt und verändert sich so schnell und setzt ihre Akteure einem erheblichen Anpassungs- und zunehmenden Konkurrenzdruck aus. Doch nur wer die Rahmenbedingungen und Entwicklungstendenzen in Medizin und Recht kennt, kann Chancen und Potenziale optimal nutzen und gleichzeitig Fallstricke vermeiden.

Warum Medizinrecht?

Das Medizinrecht umfasst sämtliche Regelungen, bei denen es unmittelbar oder mittelbar um die Ausübung der Heilkunde geht. Damit lässt sich das Medizinrecht keinem der traditionellen Rechtszweige zuordnen. Die Beantwortung medizinrechtlicher Fragen erfordert vielmehr umfassende Kenntnisse querbeet durch verschiedene Rechtsgebiete des Öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und auch des Strafrechts. Dazu zählen das Krankenhausplanungsrecht, das Recht der Krankenhausfinanzierung, das Arztrecht einschließlich Arzthaftungsrecht, das Heilberufsrecht, das Arzneimittelrecht und auch das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) u.v.m.

Sie suchen im Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwälte?

BDO LEGAL bietet Medizinrechtsberatung für sämtliche im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Akteure an, z.B. Krankenhausträger, Ärzte, Zahnärzte, Praxisnetze und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Mit unserem das gesamte Medizinrecht umfassenden Beratungsspektrum und unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise begleiten wir Sie sicher durch die stets umfangreicher und immer anspruchsvoller werdende Rechtsmaterie. Krankenhausträgern bieten wir Problemlösungen zu sämtlichen Themen im Zusammenhang mit dem Betrieb ihrer Einrichtungen, ganz gleich ob es um die Aufnahme des Betriebes, Fragestellungen während des laufenden Betriebes oder die Beendigung der Tätigkeit geht. Wir unterstützen Ärzte bei allen Fragen der Berufsausübung und begleiten sie bei streitigen Verfahren mit der Kassenärztlichen Vereinigung.

Unser breit gefächertes Leistungsspektrum im Medizinrecht umfasst insbesondere

  • Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung (insbes. Versorgungsauftrag, Fördermittel)

  • Behandlungsverträge (AVB, Wahlleistungsvereinbarungen etc.)

  • Abrechnung (z.B. Vergütungsfragen ambulanter und stationärer Leistungen, Zimmerzuschläge, Prüfungen durch den Medizinischen Dienst)

  • Chefarztrecht

  • Honorarärzte/Belegärzte

  • Medizinprodukterecht/Arzneimittelrecht

  • Berufsrecht/Standesrecht der Ärzte und Zahnärzte (z.B. Weiterbildung, Wettbewerbsrecht)

  • Vertragsarztrecht der Ärzte und Zahnärzte (z.B. Nachbesetzungsverfahren)

  • Vergütungsrecht der Ärzte und Zahnärzte (EBM, GoÄ etc.)

  • Wirtschaftlichkeitsprüfung/Plausibilitätsprüfung

  • Datenschutz im Gesundheitswesen

  • Krankenhausapotheke

  • Sektorenübergreifende Zusammenarbeit (z.B. Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten)

  • Arzthaftung/Krankenhaushaftung

  • Compliance/Drittmittel

  • Umstrukturierungen (z.B. Fusion, Outsourcing)

  • Erwerb und Veräußerung von Arztpraxen

  • Gründung, Betrieb und Beendigung von

    • Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften. MVZ und anderer ärztlicher Berufsausübungsgemeinschaften
    • Privatkliniken und Ärztehäusern

Wir nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr, sei es gerichtlich oder außergerichtlich. Wir entwickeln mit Ihnen eine Strategie für Ihr Vorhaben(*) und unterstützen Sie bei der Gestaltung von Verträgen, Verhandlungen und Gesprächen mit Behörden sowie bei Anzeige- und Genehmigungsverfahren. Wir machen Ihre Ansprüche gerichtlich geltend, wehren gegen Sie erhobene Ansprüche ab und verteidigen Sie in Strafverfahren.

(*) in Zusammenarbeit den Experten des Fachbereichs Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft