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Baurecht, Planungsrecht und Umweltrecht

Die klassischen Felder des Umwelt- und Naturschutzrechts sowie des Bau- und Planungsrechts (einschließlich des Denkmalschutzrechts) sind traditioneller Bestandteil unserer Beratungspraxis. Die Realisierung von industriellen und baulichen Großvorhaben sowie die Beratung in allen Fragen des Umweltrechts (Luft, Boden, Wasser und Abfall) gehören seit langem zum festen Kern unseres anwaltlichen Leistungsspektrums. Für unsere Mandanten sind wir insbesondere in komplexen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren für große Infrastrukturprojekte tätig; dasselbe gilt für kleinere, ausschließlich bau- und bauplanungsrechtlich zu beurteilende Vorhaben.