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Unternehmenstransaktionen | M&A

Das Ergebnis zählt. Wir unterstützen Sie im Rahmen von Unternehmenstransaktionen dabei, optimale wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen und diese rechtlich ebenso optimal umzusetzen.

Die Qualität einer Unternehmenstransaktion definiert sich aber nicht ausschließlich an dem Ergebnis. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein als wären es unsere – und arbeiten gleichzeitig effizient, pro-aktiv und in alle Richtungen unterstützend, um die gewünschte Transaktion zu fördern. 

Schnelligkeit und das richtige Maß der Dinge kann gerade in einem Bieterverfahren oft der ausschlaggebende Faktor für den Erfolg sein. Effizienz ist in jedem Fall ein entscheidender Faktor für Kostenkontrolle. Wir berücksichtigen diese und ähnliche wesentliche Faktoren zu jedem Zeitpunkt Ihrer Unternehmenstransaktion. 

Unsere Arbeit muss nicht nur in fachlicher Qualität höchsten Ansprüchen genügen. Sie und Ihre Gesprächspartner sind in Ihre Transaktionen tief und neben operativer Arbeit eingebunden. Wir erstellen unsere Arbeitsergebnisse so, dass sie in der Transaktion sofort optimal verwendet werden können.

Wir sind an Ihrer Seite wann und wo Sie uns brauchen – in jeder Phase Ihrer Unternehmenstransaktion, national und international, etwa bei:

  • Strukturüberlegungen
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Vorbereiten eines Datenraums
  • Fusionskontrolle
  • Vorbereitende Gestaltung (SPVs, Spaltungen, Umwandlungen, Carve-outs)
  • Vertragsmanagement, Fristenkontrolle
  • Squeeze Out Verfahren
  • Management-Buy-Outs oder Buy-ins
  • Letter of Intent / Memorandum of Understanding
  • Vorbereitung eines Datenraums
  • Prüfung des Kaufobjekts aus Käufer- oder Verkäufersicht
  • Erstellen und Verhandeln notwendiger (Kauf-)Verträge und sonstiger Dokumente
  • Betreuung des Erwerbsprozesses
  • Aufsetzen der Akquisitionsstruktur
  • Akquisitionsfinanzierung
  • Öffentliche Übernahmen und Abwehr (feindlicher) Übernahmen
  • Joint Ventures
  • Management- oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
  • Beratung zu Re-Investments
  • Eingliederung des Kaufobjekts in die Erwerbsgruppe
  • Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung von vertraglichen Positionen und Gewährleistungsansprüchen

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