Go to main navigation
Go to main content
Wir verwenden Cookies auf unserer Webseite, um Ihren Besuch effizienter zu machen und Ihnen eine möglichst angenehme Nutzung bieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dafür setzen wir Google Analytics ein. Weitere Informationen finden Sie in unserer
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
.
Global network
Events
Standorte
Ansprechpartner
News
Jobs & Karriere
Kontakt
Sprachauswahl:
DE
EN
BDO
LEGAL
Services
Dienstleistungen
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
Arbeitsrecht
Banken und Financial Services
Business Immigration Services
Compliance Management
Finanzierung
Gewerblicher Rechtsschutz
Handels- und Gesellschaftsrecht
IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht
Konfliktlösung und Prozessführung
Massenverfahren
Medizinrecht
Nachfolgeplanung
Immobilienrecht
Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz
Sozialversicherungsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen
Öffentliches Recht
Außenwirtschaftsrecht
Energierecht
Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft
Kartell- und EU-Beihilfenrecht
Massenverfahren & Strukturierte Großprojekte
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Transaktionsberatung
Steuerliche Transaktionsberatung
Umwandlungen
Unternehmenstransaktionen | M&A
Whistleblowing und Compliance
Hinweisgebersystem
Hinweisgeberschutzgesetz - Q&A
alle Ergebnisse
Menü schließen
Insights
Über BDO Legal
Unser Profil
Unser Netzwerk
alle Ergebnisse
Menü schließen
Search for:
Home
>
Ansprechpartner
>
Dirk Lewejohann
Dirk Lewejohann
Rechtsanwalt | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
Köln
+49 221 97357-222
dirk.lewejohann@bdolegal.de
vCard
Spezialisierung
Steuerrecht
Gemeinnützigkeitsrecht
Besonderes
Mitautor von Fachbüchern im Bereich der Heilberufe
Authored insights
Aktuelles:
Spende aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an eine gemeinnützige Tochtergesellschaft – BFH, Urteil vom 13.07.2022
Aktuelles:
Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Organschaft
Aktuelles:
Neue Kooperations- und Beteiligungsmöglichkeiten für gemeinnützige Krankenhauseinrichtungen nach § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO