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Aktuelles:

vdek-Vergleich zu Zytostatika – Chance oder Risiko?

26. Juni 2017

In die Diskussion um die Frage „Wie kann ein Vergleich aussehen?“ hat sich kürzlich der Verband der Ersatzkassen (vdek) mit einem Vergleichsvorschlag eingebracht. Wie ist der Vorschlag zu bewerten?

Ansprüche der Krankenkassen wegen ambulanter Zytostatika sind mit erheblichen Risiken behaftet. Das im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft entstandene Rechtsgutachten des Sozialrechtsprofessors Stefan Greiner aus Bonn zeigt diese auf. Aus Sicht der Krankenkassen tritt zu den sozialrechtlichen Fragen die Ungewissheit über den Stand der steuerlichen Klärung. Dennoch kann für Krankenhäuser der Abschluss eines Vergleichs vernünftig sein. Mit einem Unterliegen im Prozess wären erhebliche wirtschaftliche Risiken verbunden.
Der Verlust der Vorsteuerabzugsmöglichkeit hätte wirtschaftliche Einschlagskraft. Dem trägt der vdek-Vorschlag Rechnung. Doch soll die Vorsteuer – geht es nach dem vdek - schlussendlich die einzige Position sein, die vom Gesamtbetrag der vom Finanzamt zu erstattenden Umsatzsteuer in Abzug gebracht werden soll. Ein den Interessen beider Parteien gerecht werdender Vergleich mag im Einzelfall so aussehen können, zwingend ist dies jedoch keinesfalls. Bei den sehr individuell unterschiedlichen Gestaltungen vor Ort zeigt sich, wie problematisch pauschale Lösungsansätze sind. Eine vernünftige Bewertung des Vorschlags setzt daher voraus, dass jedes Krankenhaus seine steuerlichen Verhältnisse aufarbeitet und die Möglichkeiten einer Refinanzierung des Vergleichs durch Steuererstattungen prüft. Darüber hinaus finden sich in vielen Fällen ganz individuelle sozialrechtliche Risiken, die der Pauschalvorschlag des vdek nicht berücksichtigt. Der vdek wird die Komplexität der Thematik im Rahmen von Einzelgesprächen und –verhandlungen zur Kenntnis nehmen müssen.
 
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