Als Ergebnis der intensiven Diskussion um eine Übergewinnsteuer will die Koalition keine Steuer einführen, sondern über eine sog. Erlösobergrenze im Strommarktdesign Übergewinne abschöpfen. In Betracht gezogen wird, dass die Abwicklung dabei über die bisherigen Zahlungswege der EEG-Umlage erfolgt. Die Koalition strebt eine Einigung auf EU-Ebene an, will aber notfalls auch in diesem Punkt in Bezug auf den Strommarkt national aktiv werden. Außerdem will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EU-Kommission entsprechende Maßnahmen auch für Unternehmen außerhalb des Strommarkts entwickelt.
Die Einnahmen aus der Abschöpfung sollen wiederum zur Entlastung privater Verbraucher und kleiner und mittlerer Unternehmen verwendet werden (siehe sogleich).
Anmerkung BDO:
Es bleibt abzuwarten, wie die Abschöpfung in der Praxis ausgestaltet werden soll. Erwähnenswert ist, dass trotz der Finanzierung anderer Maßnahmen durch die Abschöpfung keine Aussage zum zeitlichen Aspekt der Abschöpfung erfolgt ist. Es wird sich zeigen, ob die Regelung bereits rückwirkend Anwendung finden soll.
Für aktuell notwendige Managemententscheidungen, wie zum Beispiel dem Kauf von Windparks, raten wir unseren Mandanten, diesen Aspekt in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Aus Sicht von Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien bleibt zu hoffen, dass die zusätzlichen administrativen Aufgaben auf ein Mindestmaß begrenzt werden.