Regelung internationaler Erbfälle durch die EU-Erbrechtsverordnung
01. März 2015
Von: Martina Brabender
Erbfälle mit Auslandsbezug sind in der Praxis angesichts der immer größer werdenden Mobilität in unserer Gesellschaft keine Seltenheit mehr. Dies ist insbesondere etwa der Fall, wenn der Erblasser Vermögenswerte (beispielsweise eine Ferienimmobilie oder Bankvermögen) im Ausland hinterlässt, selbst im Ausland gelebt hat oder wenn ein Beteiligter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.