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Privatisierung und Rekommunalisierung

Im Bereich der Regulierung stand in der Vergangenheit der Trend zu Privatisierungen im Fokus der anwaltlichen Beratung, insbesondere im Energiesektor. Inzwischen nehmen jedoch Re-Privatisierungen immer breiteren Raum ein. Dies gilt insbesondere für den kommunalen Bereich der Energieversorgung (Strom, Wasser, Gas). Unsere Anwälte beraten Altkonzessionäre, potentielle Neukonzessionäre und Kommunen in allen rechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit derartigen Rekommunalisierungen stehen. Dabei profitieren unsere Mandanten auch in diesem Bereich von unserem ganzheitlichen Ansatz, der über die reine Rechtsberatung hinaus auch alle wirtschaftlichen, technischen und steuerlichen Aspekte erfasst.