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Unterstützung in Verfahren

Wurden einschlägige Vorschriften des Kartell- oder EU-Beihilfenrechts nicht eingehalten oder erwägen Sie gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch andere Marktteilnehmer vorzugehen, leisten wir mit unseren Mitarbeitern die erforderliche Unterstützung.

  • Beratung für den Umgang mit aufgedeckten Kartellrechtsverstößen
  • Beratung und Vertretung in kartellrechtlichen Bußgeldverfahren
  • Vertretung in behördlichen oder zivilgerichtlichen Verfahren zu beihilfenrechtlichen Fragestellungen
  • Durchsetzung der eigenen Ansprüche aus Wettbewerbsbeschränkungen anderer Marktteilnehmer (Kartellrecht und EU-Beihilfenrecht) vor Behörden und Gerichten