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Sozialrecht, Behindertenrecht, Jugendhilferecht

Betriebe der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe sind moderne Sozialunternehmen, die in Not geratene Menschen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen unterstützen und ihnen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Das Recht der Leistungserbringung ist komplex und in verschiedenen Sozialgesetzbüchern geregelt. Wir beraten Sie kompetent und zielorientiert in der Vielfalt Ihrer betrieblichen Aufgabenstellungen.