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Kapitalgesellschaftsrecht

Wir unterstützen Sie tagtäglich im Bereich des „Corporate Housekeeping“ - etwa der Erstellung von Satzungen und Geschäftsordnungen, der Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen und der Erfüllung sonstiger Melde- und Publizitätspflichten. Aber auch die Beratung in aktien- und konzernrechtlichen Fragestellungen gehört zu unserem Beratungsspektrum.

Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung,  Durchführung und rechtliche Umsetzung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften - etwa zu Kapital- oder Strukturmaßnahmen, die Beratung in Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten einschließlich Fragen der Vergütung, dem Wechsel der Geschäftsleitung und Organhaftungsfragen.

Gerne begleiten wir Sie auch bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung (Ausgabe von Aktien und Schuldverschreibungen), bei Delistings, Squeeze-outs oder im Zusammenhang mit den besonderen Pflichten oder Beschränkungen für börsennotierte Unternehmen wie etwa bei Fragen des Insiderhandelsverbots.

Zusätzlich vertreten wir Sie in gesellschaftsrechtlich relevanten Verfahren wie aktienrechtlichen Anfechtungsklagen, Spruchverfahren, sowie allen sonstigen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.