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Personengesellschaftsrecht

Im Bereich des Personengesellschaftsrechts bieten wir Ihnen zunächst das gesamte Spektrum der laufenden Dauerberatung an.

Dies umfasst etwa Unternehmensgründungen einschließlich der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen, die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, die Umsetzung von Gesellschafterbeschlüssen und geht bis zur Begleitung von Unternehmensnachfolgeplanungen.

Selbstverständlich begleiten wir Sie aber auch bei außerordentlichen Fragestellungen jeder Art, etwa im Bereich von Publikumsgesellschaften.