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Patentrecht, Know-how-Schutz, Gebrauchsmusterrecht

  • Beratung zu vertraglichem Schutz von Know-how
  • Vertretung bei Know-how-bezogenen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Beratung und Vertretung bei Geheimnisverrat durch Kooperationspartner oder bestehende sowie ausgeschiedene Mitarbeiter
  • Beratung zu Arbeitnehmererfindungen (z.B. Implementierung von Meldesystemen für Arbeitnehmererfindungen)
  • Patent-, Gebrauchsmuster- und Know-how-Lizenz- und Übertragungsverträge
  • Begleitung technologiegetriebener Transaktionen
  • Bei patentrechtlichen Fragestellungen arbeiten wir regelmäßig mit hierfür spezialisierten und durch langjährige Zusammenarbeit vertrauten Patentanwaltskanzleien zusammen. Der Vorteil unserer Unterstützung liegt hierbei in dem Anbieten einer für den jeweiligen Technologiebereich renommierten Patentanwaltskanzlei.