Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und kirchliches Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten unsere arbeitgeberseitigen Mandanten im Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und im kirchlichen Arbeitsrecht.
Individualarbeitsrecht
- Prüfung von Muster- und Standardverträgen
- Erstellung von Arbeits-, Anstellungs- und Dienstverträgen
- Gestaltung von variablen Vergütungs- und Incentivesystemen (unter individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Gesichtspunkten)
- Fragen der betrieblichen Altersversorgung (unter individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Gesichtspunkten)
- Fragen der Personalgestellung, z.B. Arbeitnehmerüberlassung (unter individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Gesichtspunkten)
- Unterstützung bei Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Vertragsverhandlungen
Kollektivarbeitsrecht
- Gestaltung von kollektivarbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen)
- Begleitung beim Abschluss von kollektivarbeitsrechtlichen Vereinbarungen
- Kollektivarbeitsrechtliche Verhandlungen mit Betriebs- bzw. Personalräten
- Spezielle kollektivarbeitsrechtliche Vereinbarungen wie Interessenausgleich und Sozialplan
- Begleitung bei Einigungsstellenverfahren
- Tarifverträge, Tarifwechsel oder -ausstieg
- Fragen der Mitbestimmung aus kollektivarbeitsrechtlicher Sicht
Kirchliches Arbeitsrecht
- Besonderheiten des sog. Dritten Weges (kirchliches Arbeitsrecht)
- Mitbestimmung nach kirchlichem Arbeitsrecht nach den Mitarbeitervertretungsgesetzen bzw. der Mitarbeitervertretungsordnung
- Vertretung auf der Grundlage kirchlichen Arbeitsrechts vor kirchlichen Einigungsstellen und Arbeitsgerichten
- Fragen der Zusatzversorgung nach kirchlichem Arbeitsrecht