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Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und kirchliches Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten unsere arbeitgeberseitigen Mandanten im Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und im kirchlichen Arbeitsrecht.

Individualarbeitsrecht

  • Prüfung von Muster- und Standardverträgen
  • Erstellung von Arbeits-, Anstellungs- und Dienstverträgen
  • Gestaltung von variablen Vergütungs- und Incentivesystemen (unter individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Gesichtspunkten)
  • Fragen der betrieblichen Altersversorgung (unter individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Gesichtspunkten)
  • Fragen der Personalgestellung, z.B. Arbeitnehmerüberlassung (unter individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Gesichtspunkten)
  • Unterstützung bei Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Vertragsverhandlungen

Kollektivarbeitsrecht

  • Gestaltung von kollektivarbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen)
  • Begleitung beim Abschluss von kollektivarbeitsrechtlichen Vereinbarungen
  • Kollektivarbeitsrechtliche Verhandlungen mit Betriebs- bzw. Personalräten
  • Spezielle kollektivarbeitsrechtliche Vereinbarungen wie Interessenausgleich und Sozialplan
  • Begleitung bei Einigungsstellenverfahren
  • Tarifverträge, Tarifwechsel oder -ausstieg
  • Fragen der Mitbestimmung aus kollektivarbeitsrechtlicher Sicht

Kirchliches Arbeitsrecht

  • Besonderheiten des sog. Dritten Weges (kirchliches Arbeitsrecht)
  • Mitbestimmung nach kirchlichem Arbeitsrecht nach den Mitarbeitervertretungsgesetzen bzw. der Mitarbeitervertretungsordnung
  • Vertretung auf der Grundlage kirchlichen Arbeitsrechts vor kirchlichen Einigungsstellen und Arbeitsgerichten
  • Fragen der Zusatzversorgung nach kirchlichem Arbeitsrecht