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Prozessführung im Arbeitsrecht

Wir streben stets an, durch unsere vorausschauende arbeitsrechtliche Beratung Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen und Streitigkeiten zwischen Ihnen und Arbeitnehmern zu vermeiden.

Wenn sich Streitfragen aber nicht außergerichtlich vermeiden lassen oder eine außergerichtliche Regelung nicht dienlich ist, verfügen unsere Arbeitsrechtler und Fachanwälte für Arbeitsrecht auch über ausgewiesene Expertise in der arbeitsrechtlichen Prozessführung.

Wir vertreten wir dabei die Interessen unserer arbeitgeberseitigen Mandanten vor allen arbeitsgerichtlichen Instanzen, dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht in allen individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.