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Outsourcing im Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten unsere arbeitgeberseitigen Mandanten bei allen Fragen im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Outsourcingmaßnahmen - sowohl aus individualarbeitsrechtlicher als auch kollektivarbeitsrechtlicher Sicht.

Die Beratung umfasst dabei insbesondere Folgendes:

  • Arbeitsrechtliche Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung von Outsourcingkonzepten und Outsourcingmaßnahmen unter individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Gesichtspunkten
  • Prüfung des Vorliegens eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB bei Outsourcingmaßnahmen
  • Arbeitsrechtliche Beratung bei der Vorbereitung, Gestaltung und Umsetzung von Betriebsübergängen gem. § 613a BGB
  • Prüfung der Zulässigkeit von Kündigungen bei Outsourcingmaßnahmen
  • Prüfung der Auswirkungen von Outsourcingmaßnahmen auf Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen
  • Arbeitsrechtliche Beratung bei Outsourcingverträgen