Outsourcing im Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten unsere arbeitgeberseitigen Mandanten bei allen Fragen im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Outsourcingmaßnahmen - sowohl aus individualarbeitsrechtlicher als auch kollektivarbeitsrechtlicher Sicht.
Die Beratung umfasst dabei insbesondere Folgendes:
- Arbeitsrechtliche Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung von Outsourcingkonzepten und Outsourcingmaßnahmen unter individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Gesichtspunkten
- Prüfung des Vorliegens eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB bei Outsourcingmaßnahmen
- Arbeitsrechtliche Beratung bei der Vorbereitung, Gestaltung und Umsetzung von Betriebsübergängen gem. § 613a BGB
- Prüfung der Zulässigkeit von Kündigungen bei Outsourcingmaßnahmen
- Prüfung der Auswirkungen von Outsourcingmaßnahmen auf Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen
- Arbeitsrechtliche Beratung bei Outsourcingverträgen