Arbeitnehmerüberlassung
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten unsere arbeitgeberseitigen Mandanten bei allen arbeitsrechtlichen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung.
Die Beratung umfasst dabei insbesondere Folgendes:
- Klärung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes insbesondere auch bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
- Prüfung des Vorliegens einer erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Arbeitnehmerüberlassung
- Abgrenzung zwischen Dienstvertrag/Werkvertrag, Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Beantragung oder Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und Prüfung des Vorliegens der hierfür erforderlichen Voraussetzungen, wie etwa Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Arbeitsrechtliche Beratung bei der konzerninternen oder gelegentlichen Arbeitnehmerüberlassung, der Vermeidung einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung und Kettenüberlassung sowie der Höchstüberlassungsdauer
- Prüfung der Folgen einer erlaubten und illegalen Arbeitnehmerüberlassung, wie etwa equal pay
- Ausgestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zwischen Verleiher und Entleiher sowie Arbeitsverträgen mit Leiharbeitnehmern
- Interessenvertretung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und vor Arbeitsgerichten bei allen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung