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Arbeitnehmerüberlassung

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten unsere arbeitgeberseitigen Mandanten bei allen arbeitsrechtlichen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung.

Die Beratung umfasst dabei insbesondere Folgendes:

  • Klärung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes insbesondere auch bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
  • Prüfung des Vorliegens einer erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Arbeitnehmerüberlassung
  • Abgrenzung zwischen Dienstvertrag/Werkvertrag, Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Beantragung oder Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und Prüfung des Vorliegens der hierfür erforderlichen Voraussetzungen, wie etwa Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Arbeitsrechtliche Beratung bei der konzerninternen oder gelegentlichen Arbeitnehmerüberlassung, der Vermeidung einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung und Kettenüberlassung sowie der Höchstüberlassungsdauer
  • Prüfung der Folgen einer erlaubten und illegalen Arbeitnehmerüberlassung, wie etwa equal pay
  • Ausgestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zwischen Verleiher und Entleiher sowie Arbeitsverträgen mit Leiharbeitnehmern
  • Interessenvertretung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und vor Arbeitsgerichten bei allen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung